SIA 358 verständlich: Geländerhöhe und Geländer-Vorschriften in der Schweiz

Die Norm SIA 358 «Geländer und Brüstungen» regelt in der Schweiz, wann eine Fläche gegen Absturz gesichert werden muss und wie das Schutzelement aussieht. Die Kernwerte: ab 1 m Absturzhöhe ein Geländer, mindestens 100 cm hoch, am Treppenlauf 90 cm, und in Wohnbauten bis 75 cm Höhe keine Öffnung, durch die eine Kugel von 12 cm passt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln anhand der Fachdokumentation der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), die die Norm frei zugänglich zusammenfasst, und zeigt, was sie für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet.

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Was regelt die Norm SIA 358, und für welche Bauten gilt sie?

Die Norm SIA 358 regelt die Projektierung von Geländern, Brüstungen und ähnlichen Schutzelementen gegen den Absturz von Personen in Hochbauten und an deren Zugängen. Die BFU stützt sich auf die Ausgabe von 2010. Als Hochbauten gelten insbesondere Wohnbauten, Schulen, Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäude, Gastgewerbe, Heime und Spitäler sowie Kultusgebäude.

Die BFU betont, dass die Norm nicht in erster Linie normierte Geländer will, sondern Schutz gegen Absturz. Ein Geländer muss auch vor dem Hindurchfallen schützen. Für hindernisfreie Bauten ergänzt die Norm SIA 500 die Anforderungen, für Geländer im Strassenraum gelten eigene Normen, und in Betrieben gehen die Vorschriften des Arbeitsgesetzes vor.

Quellen: [1] [2]

Ab welcher Absturzhöhe braucht es ein Geländer?

Nach der Norm SIA 358 ist ab 100 cm Absturzhöhe grundsätzlich ein Schutzelement erforderlich. Das betrifft jede Fläche, die bei normaler Benützung begangen wird: Balkon, Terrasse, Galerie, Treppe, Stützmauer, Lichthof oder das Dach einer Tiefgarageneinfahrt.

Bis 150 cm Absturzhöhe kann der Schutz auch darin bestehen, dass der Rand schwer zugänglich ist, zum Beispiel durch eine Bepflanzung. Bei grosser Absturzhöhe empfiehlt die BFU höhere Geländer: ab mehr als 12 m Absturzhöhe 10 cm mehr, an Hochhäusern mindestens 20 cm mehr. In Heimen, Spitälern und an Fluchtwegen kann ein Schutzelement schon bei geringerer Absturzhöhe nötig sein. Auch bei Niveauunterschieden unter 1 m zu Strassen, Gewässern oder Nachbargrundstücken empfiehlt die BFU, die Absturzstelle zu sichern.

Quellen: [1]

Geländerhöhe nach SIA 358: 100 cm, am Treppenlauf 90 cm

Die Höhe eines Geländers wird von der begehbaren Fläche senkrecht bis zur Oberkante gemessen, an Treppen von der Trittkante aus. Die in Normen und Empfehlungen genannten Höhen sind immer Minimalmasse. Die BFU rät, beim Bau Reserven für spätere Bodenbeläge und Flachdachaufbauten einzuplanen, weil ein neuer Belag das Geländer niedriger macht.

Mindestmasse für Geländer nach Norm SIA 358 und SIA 500, laut BFU-Fachdokumentation 2.003 (Ausgabe 2020)
SituationMindestmass
Geländer und Brüstungen ab begehbarer Fläche100 cm
Geländer am Treppenlauf, ab Trittkante90 cm
Handlauf an Podesten und im Flur (SIA 500), durchlaufend85–90 cm
Bereich ohne Öffnungen über 12 cm (Wohnbauten)bis 75 cm Höhe
Absturzhöhe über 12 m (Empfehlung BFU)Geländer 10 cm höher
Abstand Balkonbelag zu vorgesetztem Geländerhöchstens 5 cm

Der obere Abschluss eines Balkongeländers auf 100 cm gehört zum Absturzschutz. Nur am Treppengeländer darf er zugleich der Handlauf sein. Wie ein Balkongeländer nach diesen Massen ausgeführt wird, zeigt die Seite Staketengeländer und Glasgeländer für Balkon und Terrasse.

Quellen: [1]

Die 12-cm-Regel: Öffnungen, Füllungen und Beklettern

Die Norm SIA 358 unterscheidet drei Gefährdungsbilder: Fehlverhalten unbeaufsichtigter Kinder, massgebend für Wohnbauten, Kindergärten und Schulen; Fehlverhalten von Menschen mit Behinderung und Gebrechlichen, massgebend für Verwaltungsbauten, Heime und Spitäler; ausserordentliches Gedränge und Panik, massgebend für Fluchtwege und Orte mit vielen Menschen.

Für Wohnbauten gilt damit der Kinderschutz. Bis auf 75 cm Höhe darf ein Geländer keine Öffnung haben, durch die eine Kugel von 12 cm Durchmesser gestossen werden kann. Bei Staketengeländern wird die 75 cm ab der Oberkante des Untergurts gemessen. Zudem ist das Beklettern zu verhindern oder zu erschweren.

In Gebäuden, die nur Erwachsene nutzen, genügt als Mindestanforderung eine obere Traverse und eine Traverse auf halber Höhe oder senkrechte Stäbe mit höchstens 30 cm Abstand. Die BFU empfiehlt diese Minimallösung ausdrücklich nur für solche Bauten.

  • Lochblech als Füllung: Löcher höchstens 5 cm Durchmesser (Richtwert gegen Beklettern)
  • Netze und Geflechte: Maschenweite höchstens 4 cm
  • Horizontale Verkleidungen: Spalten von höchstens 2 cm
  • Waagrechte Traversen, gespannte Drähte und Halterungen: gelten als bekletterbar
  • Kanten von Blechen, Glas und Laserschnitten: gebrochen oder abgedeckt
  • Glasfüllungen: geeignetes Glas; seitlich geklemmtes Glas gegen Abrutschen gesichert

Quellen: [1]

Begehbar, besteigbar, bekletterbar: von wo aus die Geländerhöhe gemessen wird

Die Höhe zählt ab der begehbaren Fläche. Als begehbar gilt eine Fläche, auf der man ohne besondere Anstrengung und ohne Hilfe der Hände stehen kann und die weniger als 65 cm über dem Boden liegt. Die BFU empfiehlt, jede Auftrittsfläche mit mehr als 12 cm Tiefe als begehbar zu beurteilen. Eine breite Mauerkrone oder eine Sitzbank unter 65 cm Höhe direkt am Geländer verschiebt die Messung also nach oben.

Schmalere Sockel von 3 bis 12 cm Tiefe, Untergurte oder Fensterrahmen, auf denen man nur stehen kann, wenn man sich festhält, sind besteigbar, aber nicht begehbar. Ab einem solchen Bauteil gilt der Kinderschutz als erfüllt, wenn das Schutzelement noch 75 cm darüber reicht. Deshalb rät die BFU, Pflanzentröge, Bänke und Möbel unter 65 cm Höhe mindestens 100 cm vom Geländer entfernt aufzustellen und zu fixieren.

Dieselben Begriffe entscheiden am Fenster, ob eine Brüstung hoch genug ist. Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber Absturzsicherung am Fenster und französischer Balkon.

Quellen: [1]

Handlauf nach SIA 358: ab wie vielen Tritten?

Die Norm SIA 358 sieht vor, dass Treppen mit mehr als fünf Tritten in der Regel einen Handlauf erhalten. Bei Treppen, die von behinderten oder gebrechlichen Personen benützt werden, und bei Fluchttreppen ist er schon ab mehr als zwei Tritten verlangt, dann in der Regel beidseitig.

Für Treppen in Einfamilienhäusern ist ein Handlauf laut der BFU auf Gesetzesebene nicht generell vorgeschrieben. Ob die Norm verbindlich wird, hängt davon ab, wie Kanton und Gemeinde die Frage regeln. Wie ein Handlauf nachgerüstet wird, erklärt die Seite Handlauf an der Treppe nachrüsten.

Quellen: [3]

Welche Last muss ein Geländer aushalten?

Die Festigkeit eines Geländers richtet sich nach der Norm SIA 261 und gilt für das Geländer selbst, seine Füllungen und seine Befestigungen. Die horizontale Last wird auf einer Höhe von höchstens 120 cm angesetzt. In Wohn-, Büro- und Verkaufsflächen beträgt sie 0,8 kN pro Laufmeter, in Versammlungsräumen 1,6 kN/m und dort, wo Gedränge möglich ist, 3,0 kN/m.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer heisst das: Die Verankerung im Beton, an der Stirn einer Balkonplatte oder an einer Treppenwange ist kein Detail, sondern Teil der Sicherheit. Der Metallbau-Fachbetrieb wählt Anker und Profile nach dem Untergrund.

Quellen: [1]

Ist die SIA 358 verbindlich? Haftung, Normabweichung und Bestandesschutz

Technische Normen wie die SIA 358 sind für sich allein nicht rechtsverbindlich. Ihre rechtliche Bedeutung hängt davon ab, ob das eidgenössische, kantonale oder kommunale Recht auf sie verweist. Trotzdem gilt die SIA 358 als anerkannte Regel der Baukunde, und bei Gerichtsentscheiden über Werkmängel werden die SIA-Normen regelmässig herangezogen.

Grundlage ist die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 des Obligationenrechts: Der Eigentümer eines Gebäudes hat den Schaden zu ersetzen, den es infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung verursacht. Die BFU empfiehlt deshalb, Geländer, Befestigungen und Füllungen regelmässig auf Korrosion, Schäden und Stabilität zu kontrollieren.

Weicht ein Geländer von der Norm ab, muss der Planer nachweisen, mit welchen Massnahmen das Schutzziel trotzdem erreicht wird, und die Abweichung begründet in den Bauwerksakten festhalten. Bestehende Geländer geniessen in der Regel Bestandesschutz. Er gilt nicht, wenn umfangreich saniert wird und dafür eine Baubewilligung nötig ist, und er schützt laut der BFU nicht davor, dass eine Baute nach Jahren als mangelhaft beurteilt wird.

Historische und geschützte Bauten haben oft tiefe Brüstungen und Geländer, die niedriger sind als heute verlangt. Dort legt die BFU das Gefährdungsbild anhand der geplanten Nutzung fest. Ein schmiedeeisernes Geländer kann erhalten und mit einem aufgesetzten Handlauf oder einer zusätzlichen Füllung ergänzen; das ist Arbeit für die Kunstschlosserei, die alte Geländer restauriert.

Quellen: [1]

Häufige Fragen: Geländer-Vorschriften

Wie hoch muss ein Geländer in der Schweiz sein?

Nach der Norm SIA 358 muss ein Geländer mindestens 100 cm hoch sein, gemessen ab der begehbaren Fläche; am Treppenlauf genügen 90 cm ab der Trittkante. Erforderlich ist es grundsätzlich ab 1 m Absturzhöhe. Bei Absturzhöhen über 12 m empfiehlt die BFU ein um 10 cm höheres Geländer.

Welche Vorschriften gibt es für Balkongeländer in der Schweiz?

Für Balkongeländer gelten die Mindesthöhe von 100 cm und in Wohnbauten der Kinderschutz: bis 75 cm Höhe keine Öffnung über 12 cm, und das Geländer darf nicht leicht zu beklettern sein. Zwischen Balkonbelag und einem vorgesetzten Geländer sollen höchstens 5 cm Abstand bleiben. Ob ein neues Balkongeländer zusätzlich eine Baubewilligung braucht, entscheidet die Gemeinde.

Wo bekommt man die Norm SIA 358 als PDF?

Die Norm SIA 358 selbst ist ein kostenpflichtiges Normendokument und nicht frei im Internet verfügbar. Eine kostenlose Zusammenfassung mit Massen, Skizzen und Erläuterungen bietet die BFU-Fachdokumentation 2.003 «Geländer und Brüstungen», die auf bfu.ch als PDF heruntergeladen werden kann.

Gilt die SIA 358 auch für Fenster?

Ja, die Norm SIA 358 gilt auch für Fenster, deren Brüstung zu tief liegt. Bei Fenstern zum Öffnen muss das Schutzelement mindestens 100 cm über der begehbaren Fläche liegen, gemessen bis zur Oberkante des festen unteren Rahmens. Ist die Brüstung tiefer, braucht das Fenster ein Geländer oder absturzhemmendes Glas.

Quellen

  1. BFU-Fachdokumentation 2.003: Geländer und Brüstungen (PDF, Ausgabe 2020), abgerufen am 30. September 2026
  2. BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung: Geländer und Brüstungen, abgerufen am 30. September 2026
  3. BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung: Handläufe bei Treppen in Einfamilienhäusern, abgerufen am 30. September 2026

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